Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Für Alle- Dienstleistungen rund ums Haus, Michael Ruppertz

 

 

1.     1. Inhalt des Vertrags/ Allgemeines

 

Alle Dienstleistungen gemäß dem gültigen Leistungsangebot von Für Alle – Dienstleistungen rund ums Haus werden ausschließlich auf der Basis der hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen geleistet. Der Inhalt der AGBs kann durch Für Alle – Dienstleistungen rund ums Haus jederzeit geändert werden. Sofern eine Änderung erfolgt, gilt diese auch für bestehende Verträge. Diese muss aber seitens des Auftragsnehmers unverzüglich über die geänderten AGBs informiert werden. Legt der Vertragspartner nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der geänderten AGBs schriftlich Wiederspruch ein, so gilt dieses Verhalten als Zustimmung zu den geänderten AGBs.

 

Mit dem Aushändigen des Angebots erhält der Kunde die Möglichkeit auf Einsicht in die AGBs. Die AGBs sind einzusehen auf der Homepage: www.fuer-alle-dienstleistungen.de. Auf Wunsch werden diese auch schriftlich ausgehändigt. Mit der Unterschrift auf der Auftragsbestätigung erkennt der Auftraggeber die AGBs an.

 

 

 

       2.      Einweisung

 

Vor der Tätigkeitsaufnahme durch Für Alle – Dienstleistungen rund ums Haus ist der Auftraggeber verpflichtet, den Mitarbeiter von Für Alle – Dienstleistungen rund ums Haus in sämtliche technische Einrichtungen des Objektes und in die Gesamtanlage einzuweisen, sofern dies für die sichere und ordnungsgemäße Ausübung der Leistungen notwendig ist. Auf mögliche Gefahrenquellen hat der Auftraggeber ausdrücklich hinzuweisen. Erfolgt keine oder nur eine mangelhafte Einweisung in das zu betreuende Objekt, ist der Auftraggeber in vollem Umfang für auftretenden Schäden am Objekt und den von Für Alle – Dienstleistungen rund ums Haus eingesetzten Maschinen haftbar.

Sind für die Leistungsausübung warmes/kaltes Wasser und/oder Strom notwendig, hat diese der Auftraggeber kostenfrei im erforderlichen Umfang dem Auftragnehmer für seine Leistungserbringung zu Verfügung zu stellen. Müssen Materialien, Werkstoffe und/oder Arbeitsmaterialien aus dem Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer deponiert werden, so hat der Auftraggeber für einen geeigneten, sicheren Raum/ Ort unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

Ist für die Leistungsausführung der Zutritt zum Objekt notwendig, muss dieser durch den Auftraggeber gewährleistet werden. Wird ein Schlüssel vom Auftraggeber an den Auftragnehmer übergeben, so hat der Auftragnehmer diese sorgfältig und verantwortungsvoll aufzubewahren.

 

 

3.      Angebote

 

Die Angebote von Für Alle – Dienstleistungen rund ums Haus sind stets freibleibend und immer kostenlos. Für Alle – Dienstleistungen rund ums Haus garantiert, dass das Angebot 14 Tage gültig ist.

 

Die Leistungsverzeichnisse mit allen Beschreibungen sind mit größter Sorgfalt ausgearbeitet. Für diesbezügliche Fehler, auch Druckfehler, bei Preisangaben übernehmen wir keine Haftung.

 

Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch die Erteilung und Unterschrift der Auftragsbestätigung durch den Arbeitgeber zustande. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Vertrag beschrieben.

 

 

 

4.      Arbeitsleistungen

 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im der Auftragsbestätigung genannten Leistungen ordentlich, gewissenhaft, zeitnah sowie zuverlässig durchzuführen. Wird die Ausübung der Leistungen durch Erschwernisse behindert, welche der Auftraggeber zu verantworten hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung der Leistungen erst zu einem späteren Zeitpunkt, nach Beseitigung der Erschwernisse, auszuführen.

 

 

 

Werden Für Alle – Dienstleistungen rund ums Haus im Rahmen der Betreuung Schäden und Mängel am betreuten Objekt bekannt, erstattet er dem Arbeitgeber unverzüglich Meldung erstattet.

 

Bei Notsituationen (Heizungsausfall, Rohrbruch, Stromausfall, etc.) ist Für Alle – Dienstleistungen rund ums Haus berechtigt und beauftragt, den Schaden, falls erforderlich, selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu Lasten des Arbeitgebers einzudämmen bzw. zu beheben.

 

In diesen Fällen wird der Arbeitgeber zeitnah nach Abwenden der Notsituation über Art und Umfang des aufgetretenen Schadens informiert.

 

 

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen des Auftragnehmers nach deren Beendigung noch am selben Tag zu besichtigen und ggf. Beanstandungen unverzüglich (binnen 24 Stunden) dem Auftragnehmer mitzuteilen. Verzichtet der Auftraggeber auf die Besichtigung und Bestätigung oder unterbleibt diese aus Gründen, die Für Alle – Dienstleistungen rund ums Haus nicht zu vertreten hat, so gelten die Leistungen als vertragsgerecht ausgeführt.

 

 

 

Die Arbeitsleistungen des Auftragsnehmers gelten bei wiederkehrenden Aufgaben als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich begründete Einwände erhebt. Dabei müssen detaillierte Angaben über den Mangel getätigt werden.

 

 

 

5.      Mängel

Werden im Rahmen der Leistungen am betreuten Objekt Mängel oder andere Schäden bekannt, meldet    Für Alle – Dienstleistungen rund ums Haus diese unverzüglich dem Auftraggeber.

 

Reklamationen des Arbeitgebers finden nur Berücksichtigung, wenn sie unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen von Für Alle – Dienstleistungen rund ums Haus schriftlich mitgeteilt und anerkannt werden.

 

Weisen die vertraglich vereinbarten Leistungen Mängel auf und wurden unverzüglich gerügt, dann ist Für Alle – Dienstleistungen rund ums Haus zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.

 

Hat Für Alle – Dienstleistungen rund ums Haus Bedenken bei der Umsetzung der ordnungsgemäßen Leistungen (zB. Bedingt durch das Wetter) und soll dieser aber trotzdem die Aufgaben durchführen, ist dies schriftlich festzuhalten. In so einem Fall ist Für Alle – Dienstleistungen rund ums Haus auch nicht verpflichtet den Schaden/Mangel zu seitigen.

 

Eine Rechnungskürzung seitens des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn der anerkannte Mangel nicht rechtzeitig und zur Zufriedenheit des Auftraggebers beseitigt wurde.

 

 

 

6.      Haftung

 

Der Auftragnehmer haftet für auftretende Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, die durch ihn in Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verursacht werden. Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die für die zuvor genannten Schäden haftet.

 

Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel oder durch Betriebsstörungen des zu betreuenden Objektes oder aufgrund von behördlichen Eingriffen, Streiks, Aussperrung, Umwelteinflüssen oder Naturkatastrophen entstanden sind, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Werden die Dienstleistungen aus dem Vertragsgegenstand seitens des Auftragsnehmers ausgesetzt, da der Auftraggeber seiner Pflichten unter Punkt 2 nicht nachgekommen ist und/oder ein Zahlungsverzug vorliegt, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Personen und Sachschäden, die durch die Aussetzung entstanden sind. Ebenso übernimmt er auch keine etwaigen Verluste, wie Verdienstausfall.

 

Für Mängel, die daraus zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber relevante Informationen für die Ausübung der vertragsgegenständlichen Leistung nicht an den Auftragnehmer weitegeleitet hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Ebenso für Schäden, welche durch nicht ordnungsgemäße Werkzeuge zur Leistungserbringung, sofern diese vom Auftraggeber gestellt werden, entstanden sind.

 

 

 

Für Schäden an Personen aufgrund zeitlicher Verzögerung bei Winterdienstleistungen, welche aufgrund von erhöhten Niederschlagsmengen entstanden sind, wird nicht vom Auftragnehmer gehaftet. Ebenso wird nicht für Schäden an durch Schnee bedeckte Gegenstände, die nicht ersichtlich sind und grober Vorsatz und Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden kann, gehaftet.

 

Personen- und Sachschäden, die entstehen, durch gereinigte, nasse oder behandelte Gehflächen oder Gehwegen wird vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich potentielle Gefahrenquellen durch Hinweisschilder zu markieren.

 

 

 

7.      Vergütung

 

Als Preiskalkulation gilt die zum Abschluss des Dienstleistungsertrags gültige Preisliste bzw. das Angebot. Soweit nicht ausdrücklich eine Pauschalpreisvereinbarung getroffen wurde, wird nach dem Angebot oder tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Ein Kostenvoranschlag/ Angebot verpflichtet nicht zwingend zur Ausführung der darin angeführten Leistungen. Nach Erhalt der Rechnung ist diese innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu zahlen.

 

 

 

8.      Salvatorische Klausel/ Nichtigkeit

 

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb der Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. An der Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung juristisch und ökonomisch am nächsten kommt.

 

 

 

9.      Gerichtsstand

 

Für die Geschäftsbedingung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers. Das zuständige Amtsgericht ist _______________